- Europäisches Patentübereinkommen
- Erster Teil: Allgemeine und institutionelle Vorschriften
- Kapitel II: Die Europäische Patentorganisation
Art 6 EPÜ
Sitz
(1) Die Organisation hat ihren Sitz in München.
(2) Das Europäische Patentamt wird in München errichtet. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag.